Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, seine Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das Online-Angebot vielfalt-bewegt-frankfurt.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei nutzbar:
- PDF-Dokumente
- Alternativtexte für Bedienelemente (teilweise)
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte (teilweise)
- Strukturelemente für Überschriften und Gliederung von Inhalten (Cookie-Banner, Hierarchie von Überschriften)
- Strukturelemente für Listen
- Beschriftung von Formularelementen (Kontaktformular)
- Design (Kontraste von Texten, Grafiken und Bedienelementen)
- Nutzbarkeit ohne Maus (Foto-Slider Startseite)
- Überspringbarkeit von Bereichen (Hauptmenü, Kontaktformular, Suchergebnisse)
- Dokumententitel (Startseite)
- Linktexte (Seitennummerierung Suchergebnisse)
- Beschriftung von Formularelementen (Sprachauswahl)
Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten arbeitet daran, die Barrierefreiheit von vielfalt-bewegt-frankfurt.de zeitnah zu optimieren.
Falls Ihnen weitere Barrieren aufgefallen sind oder Sie aufgrund von Barrieren nicht an bestimmte Inhalte gelangen können, teilen Sie uns dies bitte mit: per E-Mail an amka.info@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter (069) 212-41515.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.06.2024 erstellt.