Homosexuelle Soldat:innen wurden in der Bundeswehr jahrzehntelang systematisch diskriminiert. Bis zum Jahr 2000 waren sie in den Streitkräften unerwünscht. Vor allem Berufssoldaten waren gezwungen, ihre Sexualität zu verleugnen. Wer dazu nicht bereit war, musste mit beruflichen Nachteilen bis hin zum Karriereaus rechnen.
Wie die Ausgrenzung Homosexueller begründet und in die Tat umgesetzt wurde, lässt sich in der Studie "Tabu und Toleranz" des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr nachlesen. Handelten die Streitkräfte zunächst im Einklang mit dem Gesetz – bis 1969 stellte der Paragraf 175 Strafgesetzbuch auch einvernehmlichen Sex unter Männern unter Strafe –, hielt die militärische Führung der gesellschaftspolitischen Entwicklung zum Trotz noch lange daran fest, dass Homosexuelle für den Dienst in der Truppe ungeeignet seien.
Erst unter dem Druck der Öffentlichkeit passten sich die Streitkräfte dem gesellschaftlichen Wandel an. Heute sind homosexuelle Soldatinnen und Soldaten selbstverständlicher Teil der Bundeswehr. Beschämend bleibt aber, dass dem nicht immer so war. Deshalb werden die Betroffenen gesetzlich rehabilitiert und können auch eine finanzielle Entschädigung beantragen. Das erlittene Unrecht kann so zwar nicht ungeschehen gemacht werden. Aber vielleicht trägt ihre Rehabilitierung dazu bei, dass die Diskriminierten ihren Frieden mit der Bundeswehr machen können.
Wie komme ich zu meinem Recht?
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung stellen sich diskriminierten homosexuellen Soldat:innen viele Fragen, z.B. nach Anspruch auf Rehabilitation oder den Bedingungen oder der Höhe einer Entschädigung. Antworten darauf geben die FAQs der Bundeswehr zum Thema.
Plakat downloaden
Das Plakat zur Rehabilitierung mit QR-Code zur FAQ-Seite der Bundeswehr steht auf dieser Seite als PDF zum Download bereit.